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20. Externer Datenaustausch

Technische Voraussetzungen für den externen Datenaustausch

Der externe Datenaustausch bedingt zwei EPS-Serverinstanzen bei verschiedenen Behörden. Eine Übertragung an eine beliebige Zieladresse ist nicht möglich. Die Einrichtung der Adresse für die entfernte Serverinstanz kann nur durch den zentralen Betrieb, in Bayern durch das PP Oberbayern Nord, erfolgen.

Die Weitergabe an externe Serverinstanzen erfordert weiterhin technische Vorbedingungen auf allen beteiligten Servern und in den Kommunikationsnetzen, die durch die ausschließlich zentrale Einrichtung der Kommunikationsverbindung gewährleistet wird.

Die Einrichtung des externen Datenaustausches für den jeweiligen Einsatz auf den beteiligten Systemen ist unter Einsatz - Reiter Einsatzzuordnungsbegriff (ext. Datenaustausch) beschrieben!


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Grundlagen des externen Datenaustausches

Die Einzelfallprüfung für die Datenübertragung ist durch folgende Programmpunkte in EPS realisiert:


Die Initiativübermittlung an externe Empfänger oder Verteiler unterliegt den geltenden rechtlichen Grundlagen und ist für jeden Einzelfall (Übertragung) zu prüfen. Die Verantwortung für die Datenübermittlung liegt beim durchführenden Benutzer, der in EPS protokolliert wird, oder beim Anordnenden.

Durch die Datenübertragung werden allgemein bestehenden Berichts- und Meldepflichten nicht berührt. Die Datenübertragung an externe Serverinstanzen erfolgt ausschließlich im Rahmen der Einsatzbewältigung.

Eine automatisierte oder regelmäßige Datenübertragung ist nicht zulässig und programmseitig nicht realisiert.


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Einschränkungen des externen Datenaustausches

In der derzeitigen Version sind folgende Einschränkungen vorhanden:

:!: Die Übertragung von Anlagen ist erst dann möglich, wenn Empfänger- und Sendersystem mindestens die Version 3.2.1 einsetzen!

:!: Beim Versand von Protokollen mit oder ohne Anlagen wird der Weg und die Maximalgröße für alle beteiligten EPS-Systeme automatisch geprüft. Wenn bei einem Empfänger eine Eintragung verletzt wird (kein sicherer Weg oder Größe überschritten), wird keine Fehlermeldung ausgegeben. Bei erfolgreicher Anlagenübermittlung wird dies im roten Feld unter der Empfängerauswahl mit „Anlage wurde hinzugefügt“ angezeigt. Fehlt diese Anzeige, wurde keine Anlage übertragen! Gleichzeitig angestoßene Übertragungen (über Mehrfachauswahl oder Verteiler), die keine Regel verletzten, werden durchgeführt.


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Durchführung des externen Datenaustausches

Für den externen Datenaustausch stehen Protokolle und unter bestimmten Vorausetzungen Anlagen zur Verfügung. Die Übergabe von Personendaten aus den Modulen GeSa sowie Kontrolle ist nicht möglich.

Für den externen Datenaustausch können Verteiler eingerichtet werden. Die Einrichtung ist im Abschnitt 8. Verteiler beschrieben.

Das Versenden von Protokollen an externe Adressen oder Verteiler wird genauso wie das Kopieren in Einsätze oder Verteiler vorgenommen. Die Vorgehensweise ist unter Protokollbearbeitung - Protokolle kopieren beschrieben. Zur Angabe des Zieles (nach Auswählen des Protokolles und der Öffnung der Zusatzfunktionen) ist im linken Bereich entweder „Protokolle senden an Externe Adresse“ (mit einem oder mehreren dort definierten Zieleinsatz)) oder „Protokoll senden an Externe Verteiler“ auszuwählen. Je nach Aufnahme in den Einsatzgrunddaten werden externe Adressen oder, soweit angelegt, externe Verteiler angeboten.

Wenn in den Einsatzgrunddaten noch keine externen Einsätze als Ziele eingetragen sind, ist die Zielliste in der Auswahl „Protokolle senden an Externe Adresse“ leer.

Wenn in den Einsatzgrunddaten noch keine externen Einsätze als Ziele eingetragen sind, ist die Erstellung von externen Verteilern nicht möglich. Bei der Erstellung der Verteiler werden dann keine Zieleinsätze für den externen Verteiler angeboten.

Die Anlage von externen Empfängern ist ausschließlich über den Einsatz - Reiter Einsatzzuordnungsbegriff (ext. Datenaustausch) möglich!


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